Titulierte Forderungen sind 30 Jahre gültig

Kunden, die eine Leistung oder Ware in Anspruch nehmen, ohne dafür zu bezahlen, gibt es leider immer wieder. Vielleicht sind Sie in diesem Zusammenhang auch schon einmal den Weg bis vors Gericht gegangen und haben einen Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil erwirkt. Aber haben Sie Ihr Geld auch bekommen? Nicht immer ist der erste Einzug erfolgreich. Dennoch lohnt es, am Ball zu bleiben und die alten Akten aus dem Keller zu holen.

Der Jahreswechsel ist eine gute Zeit, sich diese Fälle erneut vorzunehmen. Titel, die in den 1990er-Jahren mangels Erfolg archiviert wurden, können 2021 neue Liquidität verschaffen. Denn titulierte Forderungen sind grundsätzlich 30 Jahre gültig. Der Gesetzgeber hat bis zur Verjährung bewusst diesen langen Zeitraum festgelegt, weil so manch ein zahlungsunfähiger Schuldner im Laufe der Jahre durch Arbeit, Heirat oder Erbschaft wieder „auf die Füße“ fällt.

Jetzt aktiv werden und die alten Akten aus dem Keller holen

Doch wie lässt sich ein solch archiviertes Verfahren reaktivieren? Wie findet man eine neue Anschrift des Schuldners heraus und wie berechnen sich die Verzugszinsen? Kaum ein Gläubiger hat die Zeit, sich selbst um diese alten Forderungen so zu kümmern, wie es Profis tun können. Überlassen Sie den Einzug titulierter Forderungen uns als Ihren Inkassopartner. Wenn es gut läuft, bescheren wir Ihnen schon bald unvorhergesehenen Umsatz.
Sie können im Grunde nur gewinnen.

Ich besitze titulierte Forderungen und möchte Haldan-Inkasso beauftragen.

Welche Unterlagen sollte ich griffbereit haben?

Um tätig zu werden, benötigen wir die Originaldokumente und eine Vollmacht von Ihnen.

Kommen Kosten auf mich zu?

Wir berechnen Ihnen lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 31 € pro Titel. Alle weiteren Auslagen übernehmen wir auf eigenes Risiko. Im Falle des Erfolgs berechnen wir 40% Erfolgsprovision. Bei einer Beauftragung von fünf Titeln oder mehr entfällt die Bearbeitungsgebühr.

VerjährungsfristenVerjährungsfristen beachten!

Zum 31.12.2020 verjähren offene Forderungen aus dem Jahr 2017, für die kein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt oder kein Klageverfahren durchgeführt wurde. Achtung: ein bloß kaufmännisches Mahnschreiben ist nicht ausreichend!
§ 195 BGB: Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.

Zum 31.12.2020 verjähren titulierte Forderungen aus dem Jahr 1990.
§ 197 BGB: In 30 Jahren verjähren, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, rechtskräftig festgestellte Ansprüche sowie Ansprüche aus vollstreckbaren Vergleichen oder vollstreckbaren Urkunden.

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„Bei vollstreckbaren Titeln lohnt es – ähnlich wie beim Marathon – Ausdauer zu zeigen. Sie sind 30 Jahre gültig.“

Klaus Haldan

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Gerne können Sie Kontakt mit uns aufnehmen und uns Ihr Anliegen schildern. Wir kümmern uns schnellstmöglich darum!

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    Covid 19 Updates

    Die Corona-Krise hat Deutschland und weite Teile Europas und der Welt noch immer fest im Griff. Auch die Wirtschaft blickt nach wie vor in eine ungewisse Zukunft. Wir möchten Ihnen an dieser Stelle drei Tipps für Ihr Forderungsmanagement mitgeben.

    1. Schnelles Handeln ist gefragt

    Es ist wichtiger denn je, jetzt offene Forderungen zu Geld zu machen und somit den Liquiditätsrückgang abzufedern. Wir stehen Ihnen als Inkassodienstleister hierfür uneingeschränkt zur Verfügung. An dieser Binsenweisheit hat sich in den letzten Monaten nichts geändert.

    2. Überprüfung des Mahnwesens

    Verkürzen Sie Ihren Mahnlauf auf das Notwendige, um den Zahlungsverzug schneller herbeizuführen. Nirgendwo steht geschrieben, dass Sie zwingend drei Mahnungen schreiben müssen. Aber halten Sie sich bitte an die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestvoraussetzungen und handeln Sie nicht übereilt. Alles, was Sie über den Zahlungsverzug wissen müssen, steht im Gesetz (§ 286 BGB). Wie auch Sie, so denken auch wir an Ihre Kunden und handeln entsprechend mit dem nötigen Fingerspitzengefühl, um die Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen und Ihren Kunden nicht zu gefährden.

    3. Blicken Sie nach vorne

    Planen Sie nach wie vor vorausschauend. Die Krise wird ein Ende haben und die Wirtschaft wird sich wieder ein Stück weit normalisieren. Berücksichtigen Sie die Zeit- und Aufwandsersparnis, die Sie durch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit uns als Ihrem Inkassopartner gewinnen. Sie werden diese Zeit gut einsetzen können, um Ihren Betrieb nach der Krise wieder in sichere Fahrwasser bringen zu können. Wir helfen Ihnen dabei, die notwendige Liquidität zu erhöhen, indem wir auch in dieser Zeit Ihre offenen Forderungen einziehen.

    „Wir helfen Ihnen, Ihre Liquidität zu sichern.“

    Klaus Haldan

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