Nachgerichtliches Inkasso
Der Einzug der titulierten Forderung steht und fällt mit richtigen, aktuellen und verifizierten Informationen. Diese Informationen erhalten wir durch engen Kontakt zu den Vollstreckungsorganen, durch die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit einer Detektei oder auch durch eigene Recherche.
Die gewonnenen Erkenntnisse setzen wir dann in zielgerichtete Maßnahmen zur Einziehung Ihrer Forderung um.
Folgende Schritte können nach Bedarf durchgeführt werden:
- Zwangsvollstreckung: Lohn-, Gehalts-, Konten- und Sachpfändungen
- Antrag auf Vermögensauskunft
- Beantragung von Haftbefehlen (zur Abgabe der Vermögensauskunft)
- Recherche und Abgleich von Schuldnerdaten: Ermittlung von möglichen Drittschuldnern verschiedenster Kategorien, wie z.B. Arbeitgebern, Erben
Mit unserem Vertragspartner SCHUFA erhalten wir schnell und zuverlässig Bonitätsauskünfte über natürliche Personen, sofern sich die betreffende Person als säumiger Kunde in einem laufenden Inkassoverfahren befindet und der Forderung bisher nicht widersprochen hat.
Über unsere SCHUFA-Mitgliedschaft wird jeder säumige Kunde schriftlich informiert.
Sehr gerne stehen wir Ihnen für weitere Informationen zur Verfügung.