Gerichtliches Inkasso
Wenn weder schriftliche noch telefonische Kontaktaufnahme den Schuldner dazu bewegen können, offene Rechnungen zu begleichen, dann leiten wir das gerichtliche Verfahren ein. Selbstverständlich überprüfen wir vorher, wie es um die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldner bestellt ist. Hat das gerichtliche Verfahren grundsätzlich Aussicht auf Erfolg, beantragen wir zunächst das gerichtliche Mahnverfahren, aus einem Vollstreckungstitel kann i.d.R. 30 Jahre vollstreckt werden. Legt der Schuldner im gerichtlichen Mahnverfahren Rechtsmittel (Widerspruch bzw. Einspruch) ein, wird nach Absprache mit Ihnen das streitige Verfahren an unsere Partneranwälte abgegeben, die dann den Klageweg vor Gericht für Sie beschreiten.